Brautissimo: Tischordnung

Haben Sie Ihre Gästeliste zusammen, können Sie sich jetzt Gedanken über die Tischordnung machen – welches unter Umständen eine sehr knifflige Angelegenheit sein kann. Es gibt Dinge, worauf Sie achten sollten!

Wie können die Tische gestellt werden?

Schauen Sie sich die Festlokalität genau an und überlegen, wie die Tische/Stühle am besten im Raum gestellt werden können. Ob in Hufeisenform, oval oder rund oder lassen Sie mehrere kleine Tische decken.

Die Tischordnung

Ist das Stellen der Tische geklärt, können Sie mit der Tischordnung beginnen. Die Stimmung der Gäste ist sehr wichtig für die Hochzeitsfeier. Deshalb sollten Sie auch für jeden Hochzeitsgast den passenden Tischnachbarn finden. Das Brautpaar bekommt natürlich den Ehrenplatz in der Mitte. Die Braut sitzt natürlich rechts neben dem Bräutigam und der Vater des Bräutigams sitzt rechts neben der Braut, die Brautmutter sitzt links neben dem Bräutigam, ihnen gegenüber sitzen der Brautvater und die Mutter des Bräutigams.

Sitzordnung inzwischen flexibler

Nach dieser Sitzordnung müssen Sie sich aber heutzutage nicht mehr halten. Haben Sie zu Ihrer Hochzeitsfeier noch den Pfarrer eingeladen, sitzt er als Ehrengast natürlich in der Nähe des Brautpaares.

Verheiratete Paare werden an der Hochzeitstafel getrennt, wobei frisch verliebte Paare dies meist nicht so gerne haben. Nach der traditionellen Tischordnung wechseln sich jeweils ein Herr und eine Dame ab. Dies ist aber auch nicht mehr so wichtig, es sei denn, Sie gehören zu einer Adelsfamilie. Falls eines der Geschlechter überwiegt, gäbe es mit dieser Form sowieso Schwierigkeiten.

Um Schuldgefühle zu vermeiden und die Tischordnung nicht funktionieren sollte, können sich die Gäste ihre Plätze selbst aussuchen. So sind alle zufrieden und fühlen sich wohl!

Brautissimo: Der Hochzeits-Terminplaner

Um Ihnen die Hochzeitsplanung ein wenig zu erleichtern, finden nun hier einen Terminplan, der Ihnen helfen soll, mit wenig Stress die Hochzeitsvorbereitungen anzugehen.

Hochzeits-Terminplaner zum kostenlosen Download

Dieser Plan soll für Sie nur als kleine Richtlinie dienen, denn einige Sachen können Sie schon vorher und andere später erledigen. Einiges benötigen Sie für Ihr Fest vielleicht gar nicht und können daher auf der Liste gestrichen werden.

Hier kann die Datei runtergeladen werden: Brautissimo-Terminplaner (Zip).

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Hochzeitsplanung, wenig Stress dabei und schließlich ein wunderschönes Hochzeitsfest!

Brautissimo: Die Festlokalität

Es ist egal, ob Sie in einem Hotel oder Gasthof feiern möchten, auch hier kommen einige Vorbereitungen auf Sie zu. Denn die Wahl der richtigen Hochzeitslocation ist zentral für eine gute Feier!

Wie wähle ich die richtige Festlokalität aus?

Wenn Sie eine Lokalität ins Auge gefasst haben, dann sollten Sie sich schon vorher mit Ihrem Partner oder der Partnerin das Restaurant ansehen und vielleicht schon mal bei einem Testessen den Service und die Speisen testen. Wenn Sie mit allem rundherum zufrieden sind und sich entschieden haben, den ’schönsten Tag im Leben‘ in diesem Restaurant oder Hotel zu feiern, dann sollten Sie beim Gastronom ein Besprechungstermin vereinbaren. Zwar haben Gastronome in Bezug auf Feiern viel Erfahrung, aber dennoch sollten Sie folgende Punkte besprechen und alles in einem Vertrag schriftlich festlegen.

Welche Punkte sollten mit der Festlokalität geregelt werden?

  • Wenn der Hochzeitstermin schon feststeht fragen Sie nach, ob an diesem Tag das Lokal diesen Termin noch zur Verfügung steht. Für den Fall, dass das Lokal schon belegt sein sollte, wäre es gut, wenn Sie noch eine andere Lokalität ins Auge gefasst haben.
  • Teilen Sie dem Wirt mit, wie viel Hochzeitsgäste an diesem Tag anwesend sein werden und das es Ihnen auf zwei oder drei Gäste mehr nicht ankommt.
  • Sollte es ein großes Fest mit Unterhaltung und Tanz werden, sollten Sie in Betracht ziehen, am besten einen großen Saal oder die ganze Lokalität zu mieten.
  • Besprechen Sie mit dem Gastronom den Zeitplan, wann Sie und die Hochzeitsgäste kommen wollen.
  • Welche Farben haben die Servietten und Tischdecken des Hauses?
  • Hat das Haus Kerzenleuchter, wie sehen die aus, werden sie extra berechnet?
  • Hat das Haus Menükarten, wie sehen die aus, was kosten diese, welcher Text soll vorne hinein?
  • Werden Servicemitarbeiter ab Mitternacht berechnet? Mit wie vielen Mitarbeitern wird gerechnet und ob diese bis der letzte Gast gegangen ist berechnet werden oder bis zum Ende des Abbaus
  • Fällt noch eine Raummiete oder ähnliches für z.B. Nebenräume an?
  • Überlegen Sie, wie die Tische gestellt werden sollen. Eine Sitzordnung und die entsprechenden Platzkärtchen können Sie bis kurz vor der Hochzeit noch nachreichen.
  • Besprechen Sie mit dem Wirt wie die Tische gedeckt werden sollen und sprechen Farbwünsche ab. Lassen Sie sich vorher Gläser, Porzellan und Besteck zeigen und vergewissern Sie sich, dass alles auch zu den Servietten und Tischtüchern harmoniert. In einem guten Hause, wird man Ihnen auch Menükarten zur Verfügung stellen.
  • Wer ist für die Tischdeko zuständig? Entweder wird das Lokal die Blumen nach Ihren Wünschen bestellen oder Sie beauftragen selbst eine Gärtnerei oder einen Blumenladen. Auch die farblich passenden Kerzen können vom Restaurant gestellt werden.
  • Inwiefern finden im gleichen Haus noch andere Veranstaltungen statt?
  • Wenn Sie auswärtige Gäste erwarten, sollten Sie festlegen, wie viel Gäste im Haus untergebracht werden können oder ob es in der Nähe ein empfehlenswertes Hotel oder Pension gibt.
  • Fragen Sie den Gastronom, wie lange Sie am Hochzeitstag mit Ihren Gästen in der Lokalität feiern dürfen.
  • Wird eine Anzahlung gewünscht, wenn ja wie und bis wann? Erfragen Sie ob eine Anzahlung vor der Hochzeit fällig ist und wie hoch diese ist.
  • Wie wird die Zahlung nach der Hochzeit gewünscht?

Wenn Sie alle Punkte geklärt haben, kann dem schönsten Tag im Leben ja nichts mehr im Wege stehen!

Brautissimo: Budgetplaner & Übersicht der Hochzeitkosten

Einige Brautpaare verfügen leider nicht über das nötige Kleingeld und müssen bei jeder Neuerwerbung jeden Euro dreimal umdrehen. Auch eine Hochzeit ist eine größere Ausgabe die man immer unter Kontrolle haben sollte. Auch wenn man für die Hochzeits bestimmte Wünsche und Vorstellungen hat, muss man gegebenfalls auf einige Dinge (z.B. Hochzeitskutsche, Hochzeitsauto) wegen des fehlenden Budgets verzichten. Manchmal muss aus diesem Grund, auch wenn es schwer fällt, eine Hochzeit im kleinen Kreis stattfinden.

Was kostet eine Hochzeit?

Das muss aber auf keinen Fall so sein. Wenn Sie nur einen bestimmten Geldbetrag zur Verfügung haben, sollten Sie Ihre Hochzeitsplanung mit einem ‚Kostenplan‘ immer im Auge behalten. Hierfür haben wir einen Kostenplan (Tabellen-Datei) mit allen wichtigen Angaben erstellt, den Sie kostenlos downloaden und alle Eintragungen selbst einfügen können: Download Kostenplaner (.zip/5,21KB).

Wie funktioniert der Hochzeitskostenplaner?

Fügen Sie einfach in der ersten Spalte den Geldbetrag ein, den Sie bereit sind auszugeben und in der anderen Spalte den tatsächlich entrichteten Betrag. So haben Sie alle Geldbeträge immer im Blick und alle Ausgaben immer unter Kontrolle!

Brautissimo: Das deutsche Namensrecht

Bei der Hochzeit hat das Brautpaar verschiedene Möglichkeiten für die Führung eines Ehenamens. Darauf möchten wir deswegen im Folgenden genauer eingehen. Außerdem gehen wir auch kurz auf die Konsequenzen einer möglichen Namensänderung nach der Hochzeit ein.

Gemeinsamer Ehename

Bei einer Eheschließung kann der Geburtsname der Frau oder der des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Eine Änderung ist leider später nicht mehr möglich! Der Geburtsname ist nicht unbedingt der Name, den Braut oder Bräutigam bei ihrer Geburt bekommen haben, sondern der Familienname, der zum Zeitpunkt der Hochzeit in der Geburts- oder Abstammungsurkunde steht. Wenn beide sich aber zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht sicher sind, und erst einmal den eigenen Geburtsnamen behalten möchten, so können sie die Wahl eines gemeinsamen Namens jederzeit während der Ehe durch eine Erklärung bei ihrem Wohnsitzstandesamt nachholen.

Doppelnamen

Entscheidet sich das Paar nun für den Namen Müller als Familiennamen, kann nur die Braut den Doppelnamen Meier-Müller oder Müller-Meier tragen. Bestimmen die beiden den Ehenamen Meier, dann darf Thorsten Meier-Müller oder Müller-Meier heißen. Es darf also nur der Ehegatte einen Doppelnamen tragen, der seinen eigenen Nachnamen nach der Hochzeit verlieren würde! Die in dieser Ehe geborenen Kinder erhalten dann automatisch den festgelegten Ehenamen der Eltern als Familiennamen. Die Kinder können auch nicht den Doppelnamen des einen Elternteils übernehmen.

Getrennte Namensführung

Wenn das Brautpaar keinen gemeinsamen Familiennamen wählt, behält jeder seinen Familiennamen wir vor der Eheschließung. Dies kann auch ein Name aus einer früheren Ehe sein. Maria heißt also weiter Meier und Thorsten eben Müller. Bei der Geburt des ersten Kindes müssen die Eltern aber bestimmen, ob das Kind den Geburtsnamen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Die Bestimmung gilt auch für alle nachfolgenden Kinder!

Namensänderung: Doppelname widerrufen

Sollte Ihnen aus einem bestimmten Grund der Doppelname nicht mehr zusagen – sei es wegen der langen Unterschrift – können Sie diesen durch eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung bei Ihrem Standesamt widerrufen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Standesamt in Verbindung!

Für die Änderung benötigen Sie folgende Unterlagen:
– Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe

Achtung: Für die Beantragung oder Widerrufung eines Doppelnamens müssen Sie beim Standesamt in der Regel einen Betrag von € 20,- entrichten

Sonderbestimmungen im Namensrecht

Wenn einer von Ihnen beiden oder wenn Sie beide eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, gelten für Sie grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen Ihres Heimatlandes und Sie haben vielleicht gar keine oder sogar weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber kann Sie nur das Standesamt zuverlässig informieren, welches auch die Anmeldung Ihrer Hochzeit entgegennimmt!

Brautissimo: Ehevertrag – muss das sein?

Die Hochzeit ist ein Bund fürs Leben, aber nicht immer läuft eine Ehe so, wie man es sich vorgestellt hat. Eine Hochzeit ist auch eine Angelegenheit mit rechtlichen Konsequenzen. Um sich vertraglich abzusichern, besteht die Möglichkeit, vor der Eheschließung oder während der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen. Wann dieser notwendig ist, möchten wir Ihnen hier kurz erklären. Ein Ehevertrag- muss das sein? Den Güterstand vertraglich zu regeln ist kein Zeichen von mangelnder Liebe oder Misstrauen. Es ist nur eine kleine Absicherung falls die Ehe scheitern sollte!

Ein Ehevertrag ist notwendig, wenn …

• Ihr Partner hohe Schulden hat, sollte der Schuldenstand in einem Vertrag festgehalten werden,
• Wenn Sie oder Ihr Partner ein größeres Vermögen mit in die Ehe bringen, von dem hoher Zuwachs erwartet wird,
• Wenn Sie eine hohe Erbschaft erwarten,
• Wenn Sie ihrem Partner ein Studium finanzieren. Hier kann ein finanzieller Ausgleich festgelegt werden.

Was regelt der Ehevertrag genau?

In einem Ehevertrag werden die güterrechtlichen Verhältnisse geregelt und es kann ein bestimmter Güterstand gewählt oder es kann eine vom Gesetz abweichende Regelung getroffen werden. Die Partner müssen bei der Erstellung des Ehevertrages anwesend sein und dieser muss notariell beurkundet werden. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Einkommensverhälnissen der Ehegatten, abzüglich der Schulden.

Welcher Güterstand trifft auf Sie zu?

Es werden in Bezug auf den Güterstand zwischen den folgenden Fällen unterschieden.

Zugewinngemeinschaft

Haben sie keinen Ehevertrag abgeschlossen, tritt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Das bedeutet, dass das in der Ehe mitgebrachte Vermögen Eigentum des jeweiligen Besitzers ist. Bei einer Scheidung wird nur der Zugewinn beider Vermögen unter den Ehepartnern aufgeteilt. Der Ehepartner, mit dem geringsten Vermögenzuwachs, wird mit dem Zugewinn des anderen Ehepartners beteiligt.

Beispiel: Der Ehemann besitzt ein Grundstück, welches bei der Scheidung an Wert um 100.000 Euro gestiegen ist. Die Ehefrau besitzt Wertpapiere, deren Wert um 20.000 Euro stieg. Die Differenz der beiden Werte liegt bei 80.000 Euro und jeder Ehegatte bekäme im Falle einer Scheidung 40.000 Euro.

Bekommt ein Ehepartner ein Vermögen vererbt oder geschenkt, wird es seinem Anfangsvermögen zugerechnet und nicht dem des Zugewinnes. Es bleibt im Falle einer Scheidung Eigentum des betreffenden Ehepartners. Zinsen und andere Einkünfte fallen jedoch unter den Zugewinn.

Gütertrennung

Dieser Güterstand kann vertraglich vereinbart werden. Bei einer Scheidung behält jeder der Ehegatten sein eigenes Vermögen und den Wertzuwachs. Es gibt also keinen gemeinsamen Zugewinn. Allerdings sollten sich Frauen ohne eigenes Vermögen, die sich nach der Hochzeit nur der Familie gewidmet haben und nicht mehr berufstätig waren, keine Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Trennung, hätten sie keinerlei Anspruch an dem Vermögen, was der Ehegatte erworben hat. Ebenso ist davon abzuraten einen Ehevertrag abzuschließen, womit die Frau im Fall einer Scheidung nicht nur auf den Zugewinn, sondern auch auf den Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhaltsanspruch verzichtet.

Welche Punkte können in Eheverträge aufgenommen werden?

Mit einem Ehevertrag lässt sich grundsätzlich alles regeln, was nicht gegen das Gesetz verstößt.

Selbstständige können dafür sorgen, dass ihr Geschäftsvermögen und der Zugewinn bei einer Scheidung unangetastet im eigenen Besitz bleibt.
• Der finanziell bessergestellte Ehepartner, kann bei einer Trennung, unter Umständen seine Unterhaltsverpflichtungen einschränken.
• Waren die Ehepartner schon mal verheiratet und bringen Kinder in die neue Ehe, kann der nicht-leibliche Vater bzw. die nicht-leibliche Mutter, vertragliche Versorgungsleistungen regeln. Durch einen Ehevertrag kann man allerdings nicht die Unterhaltszahlungen an die Kinder aus einer früheren Ehe sowie den geschiedenen Ehepartner beeinflussen. Vor dem Gesetz haben frühere Ehen den Vorrang gegenüber der Späteren. Wer also einen geschiedenen Mann oder eine geschiedenen Frau heiratet, muss damit rechnen, dass er selbst für die finanzielle Unterstützung der ersten Familie aufkommen muss.
• Leben Eltern oder Schwiegereltern im Haus oder werden Verwandte finanziell unterstützt, kann auch das in einem Ehevertrag festgehalten werden. Auch kleine Banalitäten werden vor dem Notar gebracht: Wer für die Hausarbeit zuständig ist, wie hoch das Taschengeld und Haushaltsgeld sein soll oder wem der Hund nach einer Scheidung zufällt.

Gütergemeinschaft

Bei der Gütergemeinschaft wird sowohl das in die Ehe eingebrachte als auch das in der Ehe erworbene Vermögen Gesamtgut der Eheleute. Bestimmte Vermögensgegenstände können als Alleineigentum einem Ehepartner vorbehalten sein. Die Gütergemeinschaft bezieht sich aber nicht nur auf das Vermögen. Sind in der Ehe Schulden entstanden, werden sie auch auf beide Partner verteilt.

Wie lange ist ein Ehevertrag gültig?

Ein Ehevertrag ist immer bis zu einem angegebenen Termin gültig oder bis zur Scheidung oder dem Tod eines Partners. Auch wenn es Ihnen schwer fällt an den Tod zu denken, was sicherlich sehr schrecklich ist, sollten Sie dennoch an den Partner denken, welcher durch den Verlust in finanzielle Querelen kommen könnte. Es sollte in Ihrem Sinne sein, den Partner im Fall des Falles bestens versorgt zu wissen!

Wichtig: Ob ein Ehevertrag notwendig ist, kann jeweils nur nach ausführlicher Beratung durch einen Rechtsanwalt entschieden werden. Diese Auflistung dient nur dazu, Ihnen einen Überblick zu verschaffen und kann eine Rechtsberatung keinesfalls ersetzen!

Brautissimo: Der Heiratsantrag

Jeder Mensch kann sich vorstellen, wie schwer es ist, seinem(er) Partner (in) einen Heiratsantrag zu überbringen. Da sind schon Ideen gefragt aber es ist gar nicht so einfach, einen schönen romantischen Antrag zu übermitteln.

Ideen für Heiratsanträge

Wir möchten Ihnen nun einige Ideen vorstellen – nur….. umsetzen müssen Sie ihn selbst!

Plakatwand

Mieten Sie in der Nähe eine Plakatwand und sprühen Sie dort ihren Heiratsantrag auf.

Bettlaken an Brücke

Beschreiben Sie ein Bettlaken mit Ihren Antrag und hängen es an einer Brücke oder Haus aus, an dem Ihr Partner jeden Tag duchgeht oder fährt. Fragen Sie die Anwohner, die sicherlich einen romantischen Antrag gerne unterstützen wollen.

Musikgruppe mieten

Mieten Sie eine Band oder Musiker, um ihr/ihm ein Ständchen zu bringen.

Wochenendtripp

Laden Sie Ihren/Ihre Partner/in zu einem Wochenendtrip ein und stellen Sie dort die wichtige Frage.

Lieblingslied im Radio

Haben Sie ein Lieblingslied, an welches Sie eine schöne Erinnerung haben oder es es einfach gerne hören? Viele Radiosender bieten nach Mitternacht die Möglichkeit, dieses für Ihre Pläne zu nutzen. Erkundigen Sie sich bei den Radiosendern und vergewissern Sie sich, ob der Partner den Sender auch hört!

Antrag im Kino

Gehen Sie gerne mit Ihrem Partner ins Kino? Dann könnten Sie doch Ihrer Liebsten/Ihrem Liebsten mit einen Antrag in der Werbepause überraschen. Diese Möglichkeit ist aber nicht ganz billig, aber vielleicht haben Sie die Chance einen Sonderpreis auszuhandeln. Auf jeden Fall benötigen Sie für die Idee eine schönes Dia, welches z.B. bei einem gemeinsamen Urlaub entstanden sein könnte. Und anschauen müssen Sie sich den Film wahrscheinlich später auch.

Rosenspur ins Schlafzimmer

Überrascht wird Ihre Liebste / Ihr Liebster sein, wenn er/sie von der Arbeit nach Hause kommt und von einer Rosenspur ins Schlafzimmer geführt wird. Auf dem Bett liegt dann ein schöner Brief mit den Worten: „Ich bette Dich auf Rosen. Möchtest Du mich heiraten?“

Litfasssäule

Auf einer Litfasssäule um die Hand der oder des Angebeteten anzuhalten, ist erlaubt. Allerdings sollten Sie hier einiges an künstlerischem Talent und Kreativität vorweisen können. Vielleicht haben Sie ja im Bekanntenkreis jemanden, der ganz zufällig in einer Werbeagentur arbeitet, und Ihnen gerne ein wenig behilflich ist. Auf jeden Fall werden Sie mit dieser Idee sicherlich viel Aufsehen erregen.

Tageszeitung

Immer mehr wird die Tagespresse benutzt, um dem Partner einen Heiratantrag in Form einer Anzeige zu machen. Gleich zum Frühstück kann der oder die Angebetete mit einem schönen und romantischen Spruch überrascht werden. Wichtig ist natürlich, dass der Partner die Zeitung auch wirklich erhält und liest!

Kurierbote

Wohnen Sie weit auseinander oder haben Angst Ihrem/Ihrer Partner/in diese Worte zu überbringen? Dann benutzen Sie doch einfach einen Kurierboten als Heiratsvermittler. Blasen Sie Luftballons auf und schreiben Sie mit einem wasserfestem Stift auf jeden Ballon ein Wort Ihres Antrages. Stecken Sie diese dann in einen großen Karton und beauftragen Sie den Boten, das Paket zum Partner selbst, zum Arbeitsplatz oder zu den Eltern zu liefern. Wenn der/die Angebetete die Ballons zusammengefügt hat, ergibt sich dann die Zauberfrage!

Antrag rund ums Hobby

Ihr Partner ist ein begeisterter Fussballspieler und ist auch in einem Verein ein aktives Mitglied. Dann überraschen Sie ihn nach einem Spiel mit Ihren Heiratsantrag über Lautsprecher. Setzen Sie sich vorher mit den Verantwortlichen des Vereins in Verbindung und sie werden den Spass bestimmt mitmachen.

Den Heiratsantrag auf ganz spezielle Art machen

Für alle die auf besonders außergewöhnliche Ideen für Hochzeitsanträge stehen, hier ein wenig Input.

Flugzeug mit Spruchband

Aufmerksamkeit wird Ihnen geschenkt, wenn Sie für den Partner ein Feuerwerk veranstalten oder ein Flugzeug mit einem Spruchband und den Wunsch „Möchtest Du mich heiraten?“ den Himmel ziert.

Flug im Heißluftballon

Überbringen Sie Ihren Heiratsantrag bei einem Flug hoch in den Wolken in einem Heißluftballon. Vergessen Sie den Sekt nicht!

Musical

Ihre Liebste liebt Musicals- überraschen Sie sie bei einem Besuch mit einen romantischen Heiratsantrag.

 

Weitere Ideen sind gerne gewünscht. Vielleicht wurden Sie auch mit einem romantischen Heiratsantrag überrascht und möchten diesen gerne weitergeben.

Brautissimo: Unsere kleine Tanzschule

Wir möchten Sie recht herzlich in unserer kleinen virtuellen Tanzschule begrüßen! Viele Brautpaare folgen noch der Tradition, zu Beginn der Hochzeitsfeier den offiziellen Hochzeitstanz auszuführen. Wir möchten Ihnen die einzelnen Tänze und die Schrittfolgen ein wenig erklären und natürlich auch zum Nachmachen auffordern. Sollte es nicht auf Anhieb klappen, werfen Sie nicht gleich die Flinte ins Korn. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen!

Hilfe für den Hochzeitswalzer

Da wir Sie aber nicht gerne im Stich lassen, möchten wir gerne kurz die Schritte des Wiener Walzer und den Langsamen Walzer zeigen.

Wiener Walzer – Grundschritte

Der Wiener Walzer ist ein Tanz im 3/4 Takt und hat 60 Takte in der Minute. Da der Tanz sehr schnell und schwungvoll getanzt wird, ist er eine 1/2 Minute kürzer als die anderen Tänze.

1. Der Herr setzt zunächst den rechten Fuß nach rechts vorwärts, die Dame den linken seitwärts. Beide bringen jetzt schon Ihre Körper „in die Kurve“.
2. Nun muss der Herr einen weiten Schritt mit links machen. Dieser führt in einer Kurve um die Dame herum. Der Körper muss dabei nach rechts mitdrehen, sonst schafft er es nicht. Die Dame dreht ebenfalls nach rechts und setzt ihren rechten Fuß um etwas mehr als 90 Grad versetzt zur Startrichtung auf.
3. Der Herr setzt den rechten Fuß wieder neben den linken und führt dabei den Rest der Drehung aus. Die Dame setzt den Linken neben den Rechten und dreht ebenfalls das Stück zu Ende. Eine halbe Drehung ist geschafft.

Für die zweite halbe Drehung machen beide Partner die Schritte von 1. bis 3. des anderen. Am Ende müssten Beide wieder in der Startposition stehen!

Text © Martin Vogler

Langsamer Walzer – Grundschritte

Zunächst achten wir auf eine einigermaßen enge Haltung, beide stehen leicht versetzt.

1. Der Herr startet mit dem rechten Fuß nach vorwärts, die Dame mit dem linken rückwärts. Der erste Schritt ist etwas länger.
2. Anschließend bewegt der Herr seinen linken Fuß seitwärts, die Dame ihren rechten.
3. Nun setzt der Herr den rechten Fuß wieder neben den linken, die Dame den linken neben den rechten.

Und das selbe wiederholen wir dann „spiegelverkehrt“. Schließlich stehen wir wieder in unserer Startposition und können z.B. noch einen Grundschritt setzen.

Text © Martin Vogler

Foxtrott

Der Foxtrott ist ein Tanz im 4/4 Takt und hat 40-52 Takte in der Minute und entstand etwa in den 20er Jahren. Dieser Tanz äußert sich in rhytmisch klaren Gehschritten von langsam bis zu den schnelleren Seitwärtschritten. Erkennen können Sie den Foxtrott an der zick-zackartigen Linienführung, mit denen sich die Paare über die Tanzfläche bewegen und er zählt zu den beliebtesten Allgemeintänzen. Seine Bewegungen sind gelaufen – heiter – lustig – spritzig und bei einem Turnier dauert der Tanz nur 1,5 – 2 Minuten und nennt sich in der Vollendung ‚Quickstep‘.

Rechtzeitig für den Hochzeitstanz üben!

Anmerkung: Wenn Sie keine geübten Tänzer sind, möchten wir Ihnen ans Herz legen, sich frühzeitig für einen Hochzeitskurs in einer Tanzschule anzumelden. Melden Sie sich zu den Kursen früh genug an, denn wenn Sie erst einen Tag vor der Hochzeit erscheinen, wird Ihnen der Tanzlehrer leider nicht mehr allzu viel beibringen können! Natürlich müssen Sie nicht den Wiener Walzer als Eröffnungstanz aufs Parkett legen, sondern können sich auch für einen Blues oder ähnlichem entscheiden.

Mehr Tanzschritte & Tipps

Weitere Infos über verschiedene Tanzschritte der verschiedensten Tänze finden Sie unter MartinVogler.de.