Brautissimo: Ehevertrag – muss das sein?

Die Hochzeit ist ein Bund fürs Leben, aber nicht immer läuft eine Ehe so, wie man es sich vorgestellt hat. Eine Hochzeit ist auch eine Angelegenheit mit rechtlichen Konsequenzen. Um sich vertraglich abzusichern, besteht die Möglichkeit, vor der Eheschließung oder während der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen. Wann dieser notwendig ist, möchten wir Ihnen hier kurz erklären. Ein Ehevertrag- muss das sein? Den Güterstand vertraglich zu regeln ist kein Zeichen von mangelnder Liebe oder Misstrauen. Es ist nur eine kleine Absicherung falls die Ehe scheitern sollte!

Ein Ehevertrag ist notwendig, wenn …

• Ihr Partner hohe Schulden hat, sollte der Schuldenstand in einem Vertrag festgehalten werden,
• Wenn Sie oder Ihr Partner ein größeres Vermögen mit in die Ehe bringen, von dem hoher Zuwachs erwartet wird,
• Wenn Sie eine hohe Erbschaft erwarten,
• Wenn Sie ihrem Partner ein Studium finanzieren. Hier kann ein finanzieller Ausgleich festgelegt werden.

Was regelt der Ehevertrag genau?

In einem Ehevertrag werden die güterrechtlichen Verhältnisse geregelt und es kann ein bestimmter Güterstand gewählt oder es kann eine vom Gesetz abweichende Regelung getroffen werden. Die Partner müssen bei der Erstellung des Ehevertrages anwesend sein und dieser muss notariell beurkundet werden. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Einkommensverhälnissen der Ehegatten, abzüglich der Schulden.

Welcher Güterstand trifft auf Sie zu?

Es werden in Bezug auf den Güterstand zwischen den folgenden Fällen unterschieden.

Zugewinngemeinschaft

Haben sie keinen Ehevertrag abgeschlossen, tritt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Das bedeutet, dass das in der Ehe mitgebrachte Vermögen Eigentum des jeweiligen Besitzers ist. Bei einer Scheidung wird nur der Zugewinn beider Vermögen unter den Ehepartnern aufgeteilt. Der Ehepartner, mit dem geringsten Vermögenzuwachs, wird mit dem Zugewinn des anderen Ehepartners beteiligt.

Beispiel: Der Ehemann besitzt ein Grundstück, welches bei der Scheidung an Wert um 100.000 Euro gestiegen ist. Die Ehefrau besitzt Wertpapiere, deren Wert um 20.000 Euro stieg. Die Differenz der beiden Werte liegt bei 80.000 Euro und jeder Ehegatte bekäme im Falle einer Scheidung 40.000 Euro.

Bekommt ein Ehepartner ein Vermögen vererbt oder geschenkt, wird es seinem Anfangsvermögen zugerechnet und nicht dem des Zugewinnes. Es bleibt im Falle einer Scheidung Eigentum des betreffenden Ehepartners. Zinsen und andere Einkünfte fallen jedoch unter den Zugewinn.

Gütertrennung

Dieser Güterstand kann vertraglich vereinbart werden. Bei einer Scheidung behält jeder der Ehegatten sein eigenes Vermögen und den Wertzuwachs. Es gibt also keinen gemeinsamen Zugewinn. Allerdings sollten sich Frauen ohne eigenes Vermögen, die sich nach der Hochzeit nur der Familie gewidmet haben und nicht mehr berufstätig waren, keine Gütertrennung vereinbaren. Bei einer Trennung, hätten sie keinerlei Anspruch an dem Vermögen, was der Ehegatte erworben hat. Ebenso ist davon abzuraten einen Ehevertrag abzuschließen, womit die Frau im Fall einer Scheidung nicht nur auf den Zugewinn, sondern auch auf den Versorgungsausgleich und nachehelichen Unterhaltsanspruch verzichtet.

Welche Punkte können in Eheverträge aufgenommen werden?

Mit einem Ehevertrag lässt sich grundsätzlich alles regeln, was nicht gegen das Gesetz verstößt.

Selbstständige können dafür sorgen, dass ihr Geschäftsvermögen und der Zugewinn bei einer Scheidung unangetastet im eigenen Besitz bleibt.
• Der finanziell bessergestellte Ehepartner, kann bei einer Trennung, unter Umständen seine Unterhaltsverpflichtungen einschränken.
• Waren die Ehepartner schon mal verheiratet und bringen Kinder in die neue Ehe, kann der nicht-leibliche Vater bzw. die nicht-leibliche Mutter, vertragliche Versorgungsleistungen regeln. Durch einen Ehevertrag kann man allerdings nicht die Unterhaltszahlungen an die Kinder aus einer früheren Ehe sowie den geschiedenen Ehepartner beeinflussen. Vor dem Gesetz haben frühere Ehen den Vorrang gegenüber der Späteren. Wer also einen geschiedenen Mann oder eine geschiedenen Frau heiratet, muss damit rechnen, dass er selbst für die finanzielle Unterstützung der ersten Familie aufkommen muss.
• Leben Eltern oder Schwiegereltern im Haus oder werden Verwandte finanziell unterstützt, kann auch das in einem Ehevertrag festgehalten werden. Auch kleine Banalitäten werden vor dem Notar gebracht: Wer für die Hausarbeit zuständig ist, wie hoch das Taschengeld und Haushaltsgeld sein soll oder wem der Hund nach einer Scheidung zufällt.

Gütergemeinschaft

Bei der Gütergemeinschaft wird sowohl das in die Ehe eingebrachte als auch das in der Ehe erworbene Vermögen Gesamtgut der Eheleute. Bestimmte Vermögensgegenstände können als Alleineigentum einem Ehepartner vorbehalten sein. Die Gütergemeinschaft bezieht sich aber nicht nur auf das Vermögen. Sind in der Ehe Schulden entstanden, werden sie auch auf beide Partner verteilt.

Wie lange ist ein Ehevertrag gültig?

Ein Ehevertrag ist immer bis zu einem angegebenen Termin gültig oder bis zur Scheidung oder dem Tod eines Partners. Auch wenn es Ihnen schwer fällt an den Tod zu denken, was sicherlich sehr schrecklich ist, sollten Sie dennoch an den Partner denken, welcher durch den Verlust in finanzielle Querelen kommen könnte. Es sollte in Ihrem Sinne sein, den Partner im Fall des Falles bestens versorgt zu wissen!

Wichtig: Ob ein Ehevertrag notwendig ist, kann jeweils nur nach ausführlicher Beratung durch einen Rechtsanwalt entschieden werden. Diese Auflistung dient nur dazu, Ihnen einen Überblick zu verschaffen und kann eine Rechtsberatung keinesfalls ersetzen!