Brautissimo: Das deutsche Namensrecht

Bei der Hochzeit hat das Brautpaar verschiedene Möglichkeiten für die Führung eines Ehenamens. Darauf möchten wir deswegen im Folgenden genauer eingehen. Außerdem gehen wir auch kurz auf die Konsequenzen einer möglichen Namensänderung nach der Hochzeit ein.

Gemeinsamer Ehename

Bei einer Eheschließung kann der Geburtsname der Frau oder der des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden. Eine Änderung ist leider später nicht mehr möglich! Der Geburtsname ist nicht unbedingt der Name, den Braut oder Bräutigam bei ihrer Geburt bekommen haben, sondern der Familienname, der zum Zeitpunkt der Hochzeit in der Geburts- oder Abstammungsurkunde steht. Wenn beide sich aber zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht sicher sind, und erst einmal den eigenen Geburtsnamen behalten möchten, so können sie die Wahl eines gemeinsamen Namens jederzeit während der Ehe durch eine Erklärung bei ihrem Wohnsitzstandesamt nachholen.

Doppelnamen

Entscheidet sich das Paar nun für den Namen Müller als Familiennamen, kann nur die Braut den Doppelnamen Meier-Müller oder Müller-Meier tragen. Bestimmen die beiden den Ehenamen Meier, dann darf Thorsten Meier-Müller oder Müller-Meier heißen. Es darf also nur der Ehegatte einen Doppelnamen tragen, der seinen eigenen Nachnamen nach der Hochzeit verlieren würde! Die in dieser Ehe geborenen Kinder erhalten dann automatisch den festgelegten Ehenamen der Eltern als Familiennamen. Die Kinder können auch nicht den Doppelnamen des einen Elternteils übernehmen.

Getrennte Namensführung

Wenn das Brautpaar keinen gemeinsamen Familiennamen wählt, behält jeder seinen Familiennamen wir vor der Eheschließung. Dies kann auch ein Name aus einer früheren Ehe sein. Maria heißt also weiter Meier und Thorsten eben Müller. Bei der Geburt des ersten Kindes müssen die Eltern aber bestimmen, ob das Kind den Geburtsnamen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Die Bestimmung gilt auch für alle nachfolgenden Kinder!

Namensänderung: Doppelname widerrufen

Sollte Ihnen aus einem bestimmten Grund der Doppelname nicht mehr zusagen – sei es wegen der langen Unterschrift – können Sie diesen durch eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung bei Ihrem Standesamt widerrufen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Standesamt in Verbindung!

Für die Änderung benötigen Sie folgende Unterlagen:
– Personalausweis oder Reisepass, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Ehe

Achtung: Für die Beantragung oder Widerrufung eines Doppelnamens müssen Sie beim Standesamt in der Regel einen Betrag von € 20,- entrichten

Sonderbestimmungen im Namensrecht

Wenn einer von Ihnen beiden oder wenn Sie beide eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, gelten für Sie grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen Ihres Heimatlandes und Sie haben vielleicht gar keine oder sogar weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Darüber kann Sie nur das Standesamt zuverlässig informieren, welches auch die Anmeldung Ihrer Hochzeit entgegennimmt!